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   OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05 (https://dejure.org/2007,31370)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 KN 9/05 (https://dejure.org/2007,31370)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 KN 9/05 (https://dejure.org/2007,31370)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Das ergibt sich aus dem Rechtscharakter der gemeindlichen Bauleitplanung und den rechtlichen Bindungen, denen diese Planung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25).

    Die allgemein in § 1 Abs. 1 BauGB umschriebenen Aufgaben der Bauleitplanung und die daraus folgende Befugnis und ggf. Verpflichtung zur Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB sind objektiv-rechtlicher Natur, das heißt die Gemeinden werden hierbei im öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und nicht im individuellen Interesse Einzelner tätig (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O.; Beschl. v. 09.10.1996 4 B 180.96 -, UPR 1997, 102; Beschl. v. 11.02.2004 4 BN 1.04 -, BauR 2004, 1264).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Nichteinbeziehung eines Grundstücks willkürlich erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.05.2005 8 S 582/04 -, UPR 2006, 356 f.).

    Vielmehr muss es sich, objektiv gesehen, um eingetretene oder zu erwartende Benachteiligungen handeln (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.05.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Die allgemein in § 1 Abs. 1 BauGB umschriebenen Aufgaben der Bauleitplanung und die daraus folgende Befugnis und ggf. Verpflichtung zur Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB sind objektiv-rechtlicher Natur, das heißt die Gemeinden werden hierbei im öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und nicht im individuellen Interesse Einzelner tätig (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O.; Beschl. v. 09.10.1996 4 B 180.96 -, UPR 1997, 102; Beschl. v. 11.02.2004 4 BN 1.04 -, BauR 2004, 1264).
  • BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Die allgemein in § 1 Abs. 1 BauGB umschriebenen Aufgaben der Bauleitplanung und die daraus folgende Befugnis und ggf. Verpflichtung zur Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB sind objektiv-rechtlicher Natur, das heißt die Gemeinden werden hierbei im öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und nicht im individuellen Interesse Einzelner tätig (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003, a.a.O.; Beschl. v. 09.10.1996 4 B 180.96 -, UPR 1997, 102; Beschl. v. 11.02.2004 4 BN 1.04 -, BauR 2004, 1264).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Es ist daher ausreichend, wenn ein Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (std. Rspr. vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 4 CN 2.98 -, BVerwG 107, 215 - Urt. v. 17.05.2000 6 CN 3.99 -, NVwZ 2000, 1296 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Nicht abwägungsbeachtlich sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit dem Beschl. v. 09.11.1979 4 N 1.78 -, 2. bis 4.79 -, BVerwGE 50, 87) insbesondere objektiv geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen (Belange) sowie solche, auf deren Fortbestand kein schützwürdiges Vertrauen besteht, oder solche für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren.
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Maßgebend sind die eigenen städtebaulichen Vorstellungen (BVerwG, Beschl. v. 05.08.2002 4 BN 32.02 UPR 2003, 72; Urt. v. 07.06.2001 4 CN 1.01 -, UPR 2002, 29).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Antragsbefugt ist deshalb, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde diesen Belang bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2000 4 BN 38.00 -, UPR 2000, 465).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Es ist daher ausreichend, wenn ein Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (std. Rspr. vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 4 CN 2.98 -, BVerwG 107, 215 - Urt. v. 17.05.2000 6 CN 3.99 -, NVwZ 2000, 1296 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2007 - 1 KN 9/05
    Maßgebend sind die eigenen städtebaulichen Vorstellungen (BVerwG, Beschl. v. 05.08.2002 4 BN 32.02 UPR 2003, 72; Urt. v. 07.06.2001 4 CN 1.01 -, UPR 2002, 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2006 - 1 MR 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Bebauungsplans; Der Bau von

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07

    Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher

    Ein Plangeber braucht betriebliche Erweiterungsabsichten grundsätzlich bei Prüfung der Rücksichtslosigkeit einer Planung nur dann zu berücksichtigen, wenn diese bekannt und vom Inhaber hinreichend konkret dargelegt sind, ein vages und unrealistisches Erweiterungsinteresse reicht nicht aus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.08.2006 - 1 MR 5/06 -, NordÖR 2006, 359 ff.; Urteil vom 18.10.2000 - 1 K 5417/98 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.05.2007 - 1 KN 9/05 -, NorÖR 2008, 47 [LS] und juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2014 - 1 MR 3/14

    Bauleitplanung: Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005

    Diese Privilegierung wäre im Rahmen der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung zu berücksichtigen, was auch ggf. bestehende - nicht nur vage, sondern hinreichend konkretisierte und bekannte - Erweiterungsabsichten solcher Betriebe einschließt (vgl. Urt. des Senats vom 10.05.2007, 1 KN 9/05, NordÖR 2008, 47 [Ls.], bei Juris Rn. 32).
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